Der Kirchenvorstand vertritt die Kirchengemeinde. Er ist zuständig für ihre finanziellen und verwaltungsmäßigen Angelegenheiten. Insbesondere stellt er den Haushalt auf und entscheidet in allen vermögensrechtlichen Fragen.
Zu den vermögensrechtlichen Angelegenheiten zählen zum Beispiel:
Finanzielle Ausgaben
Einstellung von Mitarbeitenden
Verwaltung der Gebäude
Vermietung und Verpachtung von kirchlichen Immobilien
Betrieb von Kindertagesstätten
Verwaltung des Friedhofs
Andere Rechtsgeschäfte.
KV St. Antonius Lathen-Wahn
Christian Griep-Raming, Stefan Griesen, Steffen Holtermann, Hermann Dierkes, Wilhelm Wilkens, Helmut Fischer